21.05.2023

  50% Feiertag

Erklärt die Berechnungsgundlagen in diesem Spezialfall


Spezialfall 50% Feiertag.

Die folgenden Erläuterungen sind nur für Personen gedacht, die vertieft verstehen möchten, wie das System genau rechnet und nicht ganz einfach zu verstehen. Bei einem Feiertag, der nur zu 50% gewährt wird, müssen Annahmen getroffen werden und diese sind unten erläutert.

Das System geht bei 50% Feiertag immer davon aus, dass der Nachmittag betroffen ist (z.B. Sechseläuten, Knabenschiessen, „Chilbi“).

Hat ein Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag über 100% und 40 Stunden pro Woche, dann wird die Sollzeit in dieser Woche 36h betragen. Arbeitet nun diese Person jeden Tag 8 Stunden (morgens 4h, nachmitttag 4h) und arbeitet am Feiertagsmorgen, dann ergibt die Auswertung weder Unter- noch Überzeit.

Anders sieht es aus, wenn die Person an diesem Montag von 7:30 bis 13:30 Uhr durchgängig arbeitet (arbeitet an den anderen Tagen jeweils 8.5h). Die Soll-Zeit in dieser Woche beträgt auch 36 Stunden. An diesem halben Feiertag beendet der Mitarbeitende um 12 Uhr die Arbeit. In diesem Fall wird in der Wochenanalyse ein Saldo von +1.5 Stunden stehen.

Enden Schichten nach 14 Uhr, werden diese auf dem Einsatzplan nicht mehr angezeigt, da davon ausgegangen wird, dass es sich um den halben Feiertag handelt. Arbeitet die obig genannte Person nun am Montag von 8:30 bis 14:30 Uhr, erscheint keine Schicht im Einsatzplan. Trägt man nun diese manuell den Morgen als Arbeitszeit ein (8:30-12:00 Uhr), ergibt die Wochenanalyse wieder ein Saldo von +1.5 Stunden.

Anders sieht es auch, wenn die Nachmittagsschicht von 12:30 bis 18:30 dauert, aber nicht gearbeitet wird. In diesem Fall Ist die Sollzeit weiterhin 36 Stunden, aber die Ist-Zeit nur 34 Stunden, also ein Wochenminus von 2 Stunden.

Für die diese Berechnung wird immer auf den Grundplan abgestützt. Stimmt dieser nicht mit dem Arbeitsvertrag überein, dann werden die Zeiten prozentual angepasst.

Die Berechnung funktioniert bei Teilzeitarbeitenden analog. Bei einem 50% Pensum würde die wöchentliche Soll-Zeit 18 Stunden betragen. Wird an einem Montag 100% gearbeitet, ergibt dies jeweils grössere Differenzen, vor allem, wenn am Morgen und am Nachmittag unterschiedlich lange Arbeitsschichten geplant sind.

Somit können auch bei Krankheit oder Mutterschutz in Wochen mit Feiertagen Plus- oder Minus-Zeiten resultieren, denn Krankheit oder Mutterschutz sind nur andere Stundenkategorien der Arbeit (bezahlt oder unbezahlt)